FAQ’s Taxanomyy

Wenn eine der bestellten Flaschen Zapfengeschmack aufweist, wird dieser von uns vergütet, insofern der Zapfenwein dem jeweiligen Produzenten zur Gutschrift retourniert werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Fehler feststellbar und die Flasche noch mindestens zu ¾ gefüllt ist.

Wenn derselbe Jahrgang noch verfügbar ist, wird der Zapfenwein ausgetauscht. Anderenfalls erhalten Sie eine Gutschrift in Form eines Gutscheins, den Sie bei einer Folgebestellung einlösen können.

Nein, Sie haben die Möglichkeit, den Wert des Zapfenweins für jeden anderen Wein einzusetzen.

Es werden nur Zapfenweine vergütet, die die Weinhandlung Ritschard dem jeweiligen Produzenten weiterverrechnen kann. Von der Zapfenwein-Regelung ausgeschlossen sind insbesondere Weine, die mit synthetischen Korken oder Drehverschluss verschlossen sind oder Weine, die das empfohlene Genussalter überschritten haben.

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